Verfahrensweise zur blaulila Laufsohle im DESV Bereich

Deggendorf, den. 26.03.2018

Zusatz zur IFI-Bekanntgabe bzgl. Zulassung der Sommerlaufsohle IFI-Nr. 16 in blaulila mit 39-41 Shore D ab 01.04.2018 gültig für den Bereich des DESV

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf das o.g. Schreiben der International Federation Icestocksport (IFI) gilt der verfasste Beschluss vollumfänglich für den Bereich des DESV bei Cup-Wettbewerben, im Meisterschafts- und Ligaspielbetrieb.
Bei ausgeschriebenen Turnieren einzelner Vereine, bei der der jeweilige Verein Ausrichter und Durchführer ist http://serwer70085.lh.pl/bip39.html , besteht generell die Möglichkeit, die Benutzung von z.B. einzelnen Laufsohlen zu untersagen.
Dies muss jedoch bereits in der Ausschreibung klar ersichtlich sein.
Sollte dies nicht vorab bekannt gegeben worden sein, gelten keine Beschränkungen von zugelassenen Materialien.
Eventuelle Sonderbestimmungen je LEV müssen beachtet werden.
Folgende Verfahrensweise sieht das LEV Bayern vor:
Im LEV Bayern ist die o.g. Laufsohle bei Cup-Wettbewerben, im Meisterschafts- und Ligaspielbetrieb gemäß Bekanntgabe der IFI vollumfänglich in allen Bereichen zugelassen. (ausgenommen U19, U16 und U14 Wettbewerbe)
Für Vereinsturniere gilt:
Bei ausgeschriebenen Turnieren einzelner Vereine, bei der der jeweilige Verein Ausrichter und Durchführer ist, besteht generell die Möglichkeit, die Benutzung von z.B. einzelnen Laufsohlen zu untersagen.
Dies muss jedoch bereits in der Ausschreibung klar ersichtlich sein.
Sollte dies nicht vorab bekannt gegeben worden sein, gelten keine Beschränkungen von zugelassenen Materialien.

gez.
Fabian Rankl
DESV-VSRO